Diese Navigationshilfe zeigt die ersten Schritte zur Verwendung der Präsentation. Sie kann mit ⟶ (Pfeiltaste rechts) übersprungen werden.
Zwischen den Folien und Abschnitten kann man mittels der Pfeiltasten hin- und herspringen, dazu kann man auch die Pfeiltasten am Computer nutzen.
Mit ein paar Tastenkürzeln können weitere Funktionen aufgerufen werden. Die wichtigsten sind:
Die Präsentation ist zweidimensional aufgebaut. Dadurch sind in Spalten die einzelnen Abschnitte eines Kapitels und in den Reihen die Folien zu den Abschnitten.
Tippt man ein „o“ ein, bekommt man eine Übersicht über alle Folien des jeweiligen Kapitels. Das hilft sich zunächst einen Überblick zu verschaffen oder sich zu orientieren, wenn man das Gefühlt hat sich „verlaufen“ zu haben. Die Navigation erfolgt über die Pfeiltasten.
Durch Anklicken einer Folie wird diese präsentiert.
Tippt man ein „s“ ein, bekommt man ein neues Fenster, die Referentenansicht.
Indem man „Layout“ auswählt, kann man zwischen verschieden Anordnungen der Elemente auswählen.
Die Referentenansicht bietet folgende Elemente:
Tippt man ein „f“ ein, wird die aktuelle Folie im Vollbild angezeigt. Mit „Esc“ kann man diesen wieder verlassen.
Das ist insbesondere für den Bildschirm mit der Präsentation für das Publikum praktisch.
Tippt man ein „b“ ein, wird die Präsentation ausgeblendet.
Sie kann wie folgt wieder eingeblendet werden:
Bei gedrückter Alt-Taste und einem Mausklick in der Präsentation wird in diesen Teil hineingezoomt. Das ist praktisch, um Details von Schaltungen hervorzuheben. Durch einen nochmaligen Mausklick zusammen mit Alt wird wieder herausgezoomt.
Das Zoomen funktioniert nur im ausgewählten Fenster. Die Referentenansicht ist hier nicht mit dem Präsenationsansicht gesynct.
A: Im Frequenzbereichszuweisungsplan der Bundesrepublik Deutschland.
B: In den Empfehlungen der IARU.
C: In der Rufzeichenliste der Bundesnetzagentur.
D: In der Landeskennerliste der ITU, Amateurfunkhandbüchern und Rufzeichenlisten.
A: SM, LA, LZ, HB0
B: EA, GM, OE, ON
C: CT, I, LX, OK
D: F, HB9, OZ, SP
A: EM, LU, 4X
B: EA, LX, SP
C: EU, LZ, S0
D: EI, LA, SM
A: Österreich, Niederlande und Schottland.
B: Österreich, Brasilien und Schweiz.
C: Österreich, Niederlande und Schweden.
D: Österreich, Polen und Südafrika.
A: Israel, Frankreich und Dänemark.
B: Schweden, Belgien und Schottland.
C: Italien, Belgien und Slowakei.
D: Schweiz, Luxemburg und Polen.
A: Österreich, Belgien und Tschechien.
B: Österreich, Dänemark und Belgien.
C: Dänemark, Belgien und Slowakei.
D: Finnland, Tschechien und Dänemark.
A: Frankreich, Niederlande und Polen.
B: Schweden, Niederlande und Polen.
C: Südafrika, Dänemark und Luxemburg.
D: Niederlande, Polen und Belgien.
A: Schweden, Slowenien und Polen.
B: Schweden, Polen und Südafrika.
C: Schweden, Slowakei und Polen.
D: Slowenien, Polen und Schweden.
A: Spanien, Irland, Armenien, Estland, Ukraine
B: Spanien, Ukraine, Armenien, Estland, Irland
C: Spanien, Ukraine, Armenien, Irland, Estland
D: Spanien, Irland, Armenien, Ukraine, Estland
A: HB9, EA und ON
B: SP, ON und EA
C: SZ, SP und BE
D: EA, SP und BE
A: Deutschland (DA-DR), Südkorea (DS-DT) und Philippinen (DU-DZ)
B: Deutschland (DA-DT) und Philippinen (DU-DZ)
C: Deutschland (DA-DO), Taiwan (DP-DT) und Philippinen (DU-DZ)
D: Ausschließlich Deutschland (DA-DZ)
A: W, ZL und LU
B: K, ZS und A
C: AL, CE und VE
D: N, LU und PY
A: BY, VE und VK
B: JA, VE und VK
C: BY, JA und VK
D: N, VE und VK
A: XE, VE und JA
B: K, VE und BY
C: W, VE und XE
D: N, XE und DS
A: LU, DS und JA
B: VU, JA und K
C: BY, JA und VU
D: JA, VU und PY
A: PY, CE und VE
B: PY, CE und LU
C: CE, LU und JA
D: LU, CE und BY
A: USA, Australien und Brasilien.
B: Kanada, Brasilien und USA.
C: Kanada, Australien und Brasilien.
D: Kanada, Australien und Japan.
A: K3LR, W3DZZ und K4EAX
B: K1TTT, KA7KLE und UA3RUS
C: US2ABC, AB0GC und W4EAX
D: W0FKK, N6CAL und VE5VK
A: Fünf
B: Zwei
C: Vier
D: Drei
A: Um für die einzelnen Regionen Regelungen für Gastlizenzen einführen zu können
B: Um in den Regionen unterschiedliche Frequenzbereichszuweisungen für die Funkdienste vornehmen zu können
C: Weil der Amateurfunkverkehr nur innerhalb einer Region zulässig ist
D: Weil es sich um unterschiedliche Zeitzonen handelt und es so den Funkverkehr vereinfacht
A: Region 2
B: Region 1
C: Region 3
D: Region 4
A: Region 2
B: Region 4
C: Region 1
D: Region 3
A: Region 3
B: Region 1
C: Region 2
D: Region 4
A: Auf dem direktem Weg
B: Große Entfernung
C: Kleine Entfernung
D: Auf dem indirektem Weg
A: Stationen in über
B: dem Inland und sollte durch ausländische Funkamateure nicht angerufen werden.
C: philippinischen Funkamateuren (Präfix „DX“) und sollte durch Funkamateure anderer Länder nicht angerufen werden.
D: einem anderen Kontinent und sollte durch europäische Funkamateure nicht angerufen werden.
A: Stationen von anderen Kontinenten
B: aus Deutschland
C: im Nahbereich bis
D: mit DX-Präfix
A: Stationen in mehr als einigen
B: Stationen mit deutschem Präfix
C: Stationen auf den Philippinen
D: Stationen von anderen Kontinenten
A: Nur wenn die Entfernung zwischen beiden Stationen höchstens
B: Nur wenn es sich bei der anrufenden Station um eine außereuropäische Station handelt.
C: Nur bei Stationen, die erkennbar einige hundert Kilometer entfernt sind.
D: Nur wenn ich als hörende Station die rufende Station mit guter Lautstärke empfange.
Rufe Stationen in Australien oder Neuseeland
A: Ja! Aber nur wenn Sie geborener Australier oder Neuseeländer sind.
B: Nein! 4U1ITU sucht eine Verbindung mit Australien oder Neuseeland.
C: Nein! 4U1ITU sucht nur Verbindungen mit Indien oder Südafrika.
D: Ja! 4U1ITU in Australien/Neuseeland sucht eine Verbindung.
A: N4EAX sucht eine Verbindung mit einem Funkamateur, dessen Rufzeichen mit „D“ oder „L“ beginnt.
B: N4EAX sucht Verbindungen mit Stationen bei Tageslicht (Day Light), um die Grayline-Bedingungen optimal auszunutzen.
C: N4EAX sucht eine Verbindung mit einem Funkamateur in Deutschland.
D: N4EAX sucht Verbindungen in digitalen Übertragungsverfahren (Data Link).
A: EA6VQ, es ruft Sie DF1KW, bitte kommen.
B: EA6VQ, this is DF1KW calling you.
C: CQ CQ CQ de DF1KW for EA6VQ, please go ahead.
D: QRZ EA6VQ from DF1KW, over.
A: Es ist eine weltweite Aktivitätswoche.
B: Es ist eine Amateurfunkexpedition zu Ländern oder Inseln, die selten im Amateurfunk zu hören sind.
C: Es ist ein internationaler Funkwettbewerb.
D: Es ist eine Zusammenstellung aller noch von Funkamateuren begehrten Länder.
CEPT-Empfehlung | Erläuterung |
---|---|
ECC Report 89 | Klasse N |
ERC-Report 32 | Grundlage für ECC Report (05) 06 |
ECC Report (05) 06 | Klasse E |
T/R 61-01 | Klasse A |
T/R 61-02 | HAREC |
A: den Amateurfunkverkehr in den umsetzenden Ländern und die weltweite Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen.
B: den grenzüberschreitenden Warenverkehr von Amateurfunkgeräten in der Europäischen Union und weiteren umsetzenden Ländern.
C: den vorübergehenden Amateurfunkbetrieb und die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen in den umsetzenden Ländern.
D: den Funkverkehr zwischen den umsetzenden Ländern und die Harmonisierung der nationalen Frequenzzuweisungen für den Amateurfunkdienst.
A: Ja, er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
B: Nein, nur in Ländern, die die ECC-Empfehlung (05)06 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
C: Nein, die Anwendung der ECC-Empfehlung (05)06 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
D: Ja, alle CEPT-Mitgliedsländer müssen die ECC-Empfehlung (05)06 anwenden.
A: Nein, nur in den Ländern, die die Empfehlung T/R 61-01 umgesetzt haben, sofern er dort keinen festen Wohnsitz hat.
B: Nein, die Anwendung der CEPT-Empfehlung T/R 61-01 ist nur in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zulässig.
C: Ja, er muss sich aber an die Amateurfunkregelungen des Heimatlandes halten.
D: Ja, alle CEPT-Mitgliedsländer müssen die Empfehlung T/R 61-01 anwenden.
A: Bis zu 6 Monaten
B: Bis zu einem Jahr
C: Bis zu 9 Monaten
D: Bis zu 3 Monaten
A: Nein, die deutsche Amateurfunkzulassung ist auf Mitglieder der CEPT beschränkt.
B: Ja, weltweit, da die ITU die CEPT-Empfehlungen für allgemeingültig erklärt hat.
C: Ja, wenn diese Länder die entsprechende CEPT-Empfehlung anwenden.
D: Nein, die Anwendung der CEPT-Empfehlungen ist Mitgliedern der CEPT vorbehalten.
A: DO7PR/HB9
B: HB3/DO7PR
C: DO7PR/HB3
D: HB9/DO7PR
A: HB9/DL9MJ
B: HB3/DL9MJ
C: DL9MJ/HB3
D: DL9MJ/HB9
Nicht erlaubt
A: Nein, die Zulassungsklasse N ist nur in Deutschland gültig.
B: Ja, der Betrieb in allen CEPT-Ländern ist zulässig, wenn sich der Funkamateur an die Bestimmungen seines Heimatlandes hält.
C: Nein, die Zulassungsklasse N ist nur innerhalb der Europäischen Union gültig.
D: Ja, der Betrieb in allen CEPT-Ländern ist zulässig, wenn sich der Funkamateur an die Bestimmungen seines Gastlandes hält.
A: /DL oder /DO angehängt.
B: DE/ oder DP/ vorangestellt.
C: /DE oder /DP angehängt.
D: DL/ oder DO/ vorangestellt.
A: Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlungen gestattet, dauerhaft in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
B: Dem Funkamateur G3MM ist es aufgrund einer Gastzulassung gestattet, in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
C: Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der CEPT-Empfehlungen gestattet, vorübergehend in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
D: Der englischen Station G3MM ist es aufgrund der Radio Regulations (RR) gestattet, vorübergehend in Deutschland Amateurfunk auszuüben.
A: Ja, der Betrieb einer Klubstation ist zulässig, wenn der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur der vorgesehene Standort im Ausland vorher mitgeteilt worden ist.
B: Nein, weil es in den übrigen CEPT-Ländern keine Klubstationen gibt.
C: Ja, aber nur, wenn die Klubstation im Ausland an keinem festen Standort betrieben wird.
D: Nein, der Betrieb einer Klubstation bedarf der Beantragung einer Gastgenehmigung.
A: Er muss bei der zuständigen Behörde des Landes eine Gastzulassung beantragen.
B: Nichts, wenn das Gastland die IARU-Empfehlungen anwendet.
C: Er muss eine besondere Genehmigung der Bundesnetzagentur einholen.
D: Nichts, da aufgrund von Gegenseitigkeitsabkommen der vorübergehende Betrieb genehmigt ist.
A: Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Gastland geltenden Bestimmungen und Auflagen. Man muss sich z. B. mit der Sendeleistung den Bestimmungen des Gastlandes anpassen.
B: Die zutreffende CEPT-Empfehlung und die im Heimatland geltenden Bestimmungen und Auflagen. Man muss sich z. B. mit der Sendeleistung nicht den Bestimmungen des Gastlandes anpassen.
C: Die Bestimmungen des Gastlandes, aber nur, wenn der Funkamateur sich dauerhaft dort aufhält. Mobil betriebene Funkstellen (z. B. auf der Durchreise) können wie in Deutschland genutzt werden.
D: In Ländern der Europäischen Union (EU) gelten die gleichen Gesetze wie in Deutschland. Außerhalb der EU sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
A: Die Genehmigung für den Betrieb im
B: Der Funkamateur hat sich an die Bestimmungen des Gastlandes im Rahmen seiner CEPT-Amateurfunkgenehmigung zu halten.
C: Der Funkamateur muss dazu eine CEPT-Amateurfunkgenehmigung im Gastland beantragen.
D: Der Betrieb im
A: Es ist eine harmonisierte Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse A entspricht dieser Empfehlung.
B: Es ist eine harmonisierte CEPT-Novice-Amateurfunkgenehmigung gemäß der ECC-Empfehlung (05)06.
C: Es ist eine harmonisierte CEPT-Novice-Amateurfunkprüfungsbescheinigung gemäß dem ERC-Report 32. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse E entspricht dieser Empfehlung.
D: Es ist eine harmonisierte CEPT-Amateurfunkgenehmigung gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
A: bescheinigt eine erfolgreich abgelegte Prüfung der Klasse A nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-02. Damit kann ein Funkamateur in den beteiligten Ländern eine Amateurfunkzulassung erhalten.
B: berechtigt den Funkamateur zur Durchführung von vorübergehendem Amateurfunkbetrieb nach der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.
C: bescheinigt eine erfolgreich abgelegte Prüfung der Klasse E nach ECC (05)06. Damit kann ein Funkamateur in den beteiligten Ländern eine Amateurfunkzulassung erhalten.
D: erhalten Funkamateure, die die freiwillige Morseprüfung erfolgreich abgelegt haben.
A: Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb im Ausland nach den deutschen Bestimmungen.
B: Sie kann die Erteilung einer entsprechenden Novice-Individualgenehmigung für Funkamateure in einem anderen Land vereinfachen.
C: Inhaber der CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung dürfen grundsätzlich keinen Amateurfunkbetrieb im Ausland durchführen.
D: Sie berechtigt den Inhaber zur Durchführung von Amateurfunkbetrieb gemäß der CEPT-Empfehlung T/R 61-01.