Prüfung

Der Empfang von Amateurfunksendungen und der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedem und jeder gestattet. Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle ist eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung erforderlich. Aus diesem Grund führt die Bundesnetzagentur (BNetzA) Amateurfunkprüfungen durch und bescheinigt im Fall des Bestehens der Prüfung den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse in Form eines Amateurfunkzeugnisses oder einer entsprechenden harmonisierten Prüfungsbescheinigung. Erst damit kann die entsprechende Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit einem persönlichen Rufzeichen beantragt werden.

Erstprüfungen

Empfohlener Ablauf:

  1. Man bereitet sich über einen Präsenzkurs des DARC, mit einem Ausbildungspaten, oder selbstständig mit der Plattform 50ohm.de auf die entsprechende Prüfung vor.
  2. Man meldet sich zur Amateurfunkprüfung mit dem Anmeldeformular bei der BNetzA an.
  3. Man legt die Amateurfunkprüfung am zugeteilten Prüfungstermin ab. (Details im nächsten Absatz).
  4. Nach erfolgreicher Prüfung stellt man einen Antrag zur Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und kann sich ein persönliches Wunschrufzeichen aussuchen. Dieses Formular ist bisher noch nicht verfügbar. Nach freien Wunschrufzeichen kann man in der Datenbank der BNetzA suchen.
  5. Nach erfolgreicher Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens steht dem Sendebetrieb nichts mehr im Weg.

Details zum Prüfungsablauf (Erstprüfung)

  • Zur Prüfung bitte den Ausweis mitbringen.
  • Bei der Prüfung müssen die Prüfungsteile Betriebliche Kenntnisse (B), Vorschriften (V) und Technik der jeweiligen angestrebten Klasse bestanden werden. Für die Klasse N muss der Technikteil N bestanden werden. Für die Klasse E die Technikteile N und E und für die Klasse A die Technikteile N, E und A. Jeder Teil umfasst 25 Fragen und muss innerhalb von maximal 45 Minuten abgeschlossen werden, wobei für den Teil „Technik für Klasse A“ 60 Minuten zur Verfügung stehen.
  • Zur Prüfung werden folgende Hilfsmittel von der BNetzA zur Verfügung gestellt:
    1. Anlage 1 der Amateurfunkverordnung
    2. Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland
    3. Auszüge aus dem Bandplan der IARU für 2 m und 70 cm
    4. Formelsammlung
    5. Entwurfspapier für Berechnungen.
  • Als eigene Hilfsmittel sind ein Stift sowie ein einfacher wissenschaftlicher Taschenrechner (WTR) oder ein nicht programmierbarer Taschenrechner ohne Textspeicher mitzubringen.
  • Die schriftliche Prüfung wird mit Single-Choice-Fragebögen durchgeführt. Die richtigen Antworten müssen auf einem Lösungsbogen eingetragen werden.
  • Fällt man im Technikteil der Klasse E durch, hat aber den Technikteil der Klasse N bestanden, so erhält man ein Prüfungszeugnis der Klasse N.
  • Fällt man im Technikteil der Klasse A durch, hat aber den Technikteil der Klasse N und der Klasse E bestanden, so erhält man ein Prüfungszeugnis der Klasse E.
  • Für jede richtig beantwortete Frage erhält der Prüfungskandidat einen Punkt. Die für das Bestehen der Prüfung zu erreichende Punktzahl beträgt bei jedem Prüfungsteil 19 der maximal 25 erreichbaren Punkte.
  • Sofern lediglich in einem Prüfungsteil die erforderliche Mindestpunktzahl nicht erreicht wurde, jedoch mindestens 17 der erreichbaren 25 Punkte erreicht wurden besteht die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung.
  • Nicht bestandene Prüfungsteile können innerhalb von 24 Monaten nach der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bei einem neuen Prüfungstermin wiederholt werden. Nach Ablauf
    dieses Zeitraums muss die Prüfung vollständig wiederholt werden.

Zusatzprüfungen

Empfohlener Ablauf:

Der Ablauf ist ähnlich zur Erstprüfung. Für die Zusatzprüfung von der Klasse N nach E bzw. von der Klasse N oder Klasse E zur Klasse A sind nur die jeweiligen Prüfungsfragebögen E oder E und A im Prüfungsteil Technik auszufüllen.